Ersatzabgaben: Wo bleibt die nötige Sorgfalt?

Die aktuellen Zahlen aus Freienbach werfen erhebliche Fragen zur damaligen Argumentation des Bezirks betreffend die Abstimmung Schulhaus Trachslau auf. Während Freienbach bei einer Unterdeckung von 117 Plätzen mit rund 300’000 Franken Ersatzabgaben pro Jahr rechnet, wurde der Einsiedler Bevölkerung bei lediglich 25 fehlenden Plätzen ein Maximalbetrag von bis zu 940’500 Franken präsentiert.

Für die SVP Einsiedeln stellt sich deshalb die Frage, mit welcher Sorgfalt dieses Szenario damals erarbeitet und eingeordnet wurde. Ein theoretisch möglicher Maximalbetrag ist noch lange keine realistische Kostenprognose. Der Bevölkerung hätte transparent aufgezeigt werden müssen, mit welcher effektiven Belastung tatsächlich zu rechnen war.

Besonders unverständlich ist, dass die von der SVP bereits kritisierte FHNW-Studie dieselbe Rechenlogik erneut verwendet. Freienbach zeigt, wie wenig geeignet solche pauschalen Maximalrechnungen sind, um die tatsächliche Problematik im Asylbereich abzubilden.

Damit bestätigt sich für die SVP Einsiedeln einmal mehr: Die FHNW-Studie liefert keine brauchbare Grundlage, um das Unterbringungsproblem im Asylbereich zu lösen.

Die Bevölkerung hat Anspruch auf sorgfältig erarbeitete und realistische Entscheidungsgrundlagen – nicht bloss auf theoretisch mögliche Höchstwerte.

Der Beitrag im EA vom 18.08.2026

Freienbach rechnet mit rund 300’000 Franken Ersatzabgaben

Die Gemeinde Freienbach erfüllt ihre Aufnahmequote im Asylbereich derzeit nicht vollständig. Im Januar 2026 fehlten gemäss kantonalem Verteilschlüssel 117 anrechenbare Plätze. Aufgrund bestehender Verfügungen rechnet die Gemeinde aktuell mit Ersatzabgaben von durchschnittlich rund 25’000 Franken pro Monat.

LUKAS SCHUMACHER

Die Gemeinde Freienbach bezeichnet die Situation bei der Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich als «sehr herausfordernd». Nach Angaben von Gemeinderat André Föllmi, Vorsteher des Ressorts Gesellschaft, steht insbesondere die Suche nach geeigneten Unterkünften im Vordergrund.

Ein Teil der von der Gemeinde genutzten Wohnungen und Häuser steht nur befristet zur Verfügung. Grund dafür sind unter anderem geplante Bauprojekte auf den entsprechenden Grundstücken. Fallen solche Unterkünfte weg, muss die Gemeinde Ersatz finden. Dies sei aufgrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt zunehmend schwierig.

212 statt 329 Personen angerechnet Im Januar 2026 hätte Freienbach gemäss kantonalem Verteilschlüssel 329 Personen aufnehmen müssen. Angerechnet waren zu diesem Zeitpunkt 212 Personen. Damit fehlten 117 Plätze. Die Gemeinde erfüllte ihr Soll somit zu 64,4 Prozent. Der Mangel an geeigneten Mietobjekten sowie der Wegfall befristet nutzbarer Unterkünfte seien die wesentlichen Gründe dafür, dass die Aufnahmevorgaben derzeit nicht vollständig erfüllt werden können.

Ersatzabgaben seit 2024 Freienbach bezahlt seit 2024 Ersatzabgaben. Diese werden nicht automatisch für jede Person erhoben, die statistisch zur Erfüllung der Aufnahmequote fehlt. Massgebend sind konkrete Zuweisungen des Kantons. Kann eine Gemeinde die zugewiesenen Personen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist aufnehmen, kann der Kanton die Unterbringung übernehmen und der Gemeinde eine Ersatzabgabe verrechnen. Gemäss Schwyzer Migrationsverordnung beträgt diese je nach Zahl der betroffenen Personen und Dauer zwischen 55 und 110 Franken pro Person und Tag.

Aktuell rund 25’000 Franken pro Monat Aufgrund der derzeit gültigen Verfügungen entstehen Freienbach seit Anfang 2026 nach Angaben der Gemeinde durchschnittliche Kosten von rund 25’000 Franken pro Monat. Bei unveränderter Belastung würde dies auf ein ganzes Jahr hochgerechnet rund 300’000 Franken ergeben. Die effektiven Kosten können sich im Jahresverlauf jedoch verändern. Entscheidend sind unter anderem neue Zuweisungen, zusätzliche Unterkünfte sowie Veränderungen beim kantonalen Verteilschlüssel.

Im Jahr 2024 bezahlte die Gemeinde Freienbach insgesamt 378’000 Franken an Ersatzabgaben. Die Zahlen zeigen damit auch, dass sich aus der Differenz zwischen Soll- und Ist-Belegung allein keine direkte Berechnung der Ersatzabgaben ableiten lässt. Entscheidend ist, wie viele konkret zugewiesene Personen nicht fristgerecht aufgenommen werden können und wie lange der Kanton deren Unterbringung übernehmen muss. Für Einsiedeln bedeuten diese Zahlen Sicherheit.